Seminararbeiten sind schriftliche Leistungsnachweise. Die Dozierenden definieren inhaltliche Anforderungen, Umfang und Bewertungskriterien. Grundsätzliche Anforderungen und Hinweise zum Verfassen einer solchen Arbeit finden Sie im Leitfaden des SOWI Departements (Download bei SOWI). Den Dozierenden bleibt es jedoch vorbehalten, weitere Anforderungen zu formulieren.
Ungenügende Arbeiten
In der Regel besteht die Möglichkeit, eine Arbeit im Einverständnis mit der Dozentin oder dem Dozenten einmal zu überarbeiten. Die Note ergibt sich dann aus dem Mittel der beiden Noten (vgl. Art 50 RSL WISO).
Plagiate
In der Wissenschaft wird die nicht gekennzeichnete Paraphrasierung eines Textes oder die Übernahme einer Argumentation ohne Quellenangabe als Plagiat verstanden. Sowohl die komplette Übernahme eines Textes oder einzelner Textabschnitte z.B. aus dem Internet als auch die Verwendung fremder Ideen, Argumentationen oder Fakten ohne Quellenangabe werden geahndet und mit der Note 1 belegt. Ebenfalls als Betrug gilt das mehrfache Verwerten eigener Arbeiten. Das heisst, es ist nicht erlaubt, Arbeiten zur Erlangung eines Leistungsnachweises einzureichen, die identisch oder teilweise identisch bereits in anderen Veranstaltungen eingereicht wurden. Die betreffenden Personen werden unverzüglich von den LehrstuhlinhaberInnen dem Dekanat gemeldet.