Parlamentsforschung

Leitung

Prof. Dr. Adrian Vatter

Beschreibung

Wahl-, Gesetzgebungs- und Kontrollfunktion in den kantonalen Parlamenten

Einer der grössten Unterschiede zwischen dem politischen System beim Bund und jenem in den Kantonen besteht  im Wahlmodus der Exekutive. In allen Kantonen wird die Regierung durch das Volk bestimmt. Was bedeutet die Volkswahl der Regierungen für die Kantonsparlamente? Anzunehmen wäre, dass die Legislative im Vergleich mit der Bundesebene in den Kantonen eine schwächere Stellung hat. Die Kantonsexekutiven besitzen durch die direkte Volkswahl eine eigene Legitimationsbasis, es ist folglich zu erwarten, dass sie sich dadurch in einer vom Parlament recht unabhängigen Position befinden.

Weitere Faktoren, welche die Stellung der Kantonsparlamente im Verhältnis zur Regierung und im Vergleich zur Bundesebene schwächen, kommen dazu, etwa die in den Kantonen stärker ausgebaute direkte Demokratie, die in jüngerer Zeit stark zunehmende interkantonale Zusammenarbeit oder der in den kantonalen Parlamenten noch deutlich stärker ausgeprägte Milizcharakter und damit einhergehend eine eher schwache Ressourcenausstattung.

Ziel des Projekts sind eine Bestandsaufnahme über die Ausgestaltung der Parlamentsfunktionen in den Kantonen, die Erklärung der Unterschiede zwischen den Kantonen sowie eine eingehende Analyse einzelner Kantonsparlamente mittels Fallstudien.

Laufende Dissertation
Rolf Wirz: Wahl-, Gesetzgebungs- und Kontrollfunktion in den kantonalen Parlamenten

Die Rolle der Bundesversammlung bei der Gesetzgebung unter besonderer Berücksichtigung der Parlamentarischen Initiative

Während das eidgenössische Parlament lange Zeit als relativ schwach galt, weisen empirische Studien aus den 1980er und 1990er Jahren darauf hin, dass das Bundesparlament den Gesetzgebungsprozess in den letzten Jahrzehnten massgeblich in seinem Sinne mitgestaltet hat. In mehreren Studien wurde der Einfluss der Bundesversammlung auf die Gesetzgebung untersucht, indem der Anteil der veränderten Bundesratsvorlagen an der Gesamtheit aller Vorlagen als Indikator verwendet wurde. Für das jüngste Jahrzehnt besteht jedoch eine offensichtliche Lücke in der Forschung, welche mit der angestrebten Untersuchung geschlossen werden soll.

Die Ziele der geplanten Untersuchung sind dabei sowohl deskriptiver als auch analytischer Art. In einem ersten Schritt soll eine beschreibende Bestandsaufnahme gemacht werden, indem für den Zeitraum 2006-2014 alle Bundesratsvorlagen sowie alle Parlamentarischen Initiativen erfasst werden. Damit soll die Entwicklung der Veränderungsquote einerseits und der Nutzung der Parlamentarischen Initiative andererseits aufgezeigt werden.

Im zweiten, analytischen Schritt soll versucht werden, mögliche Erklärungsfaktoren dafür zu finden, dass eine Bundesratsvorlage im Parlament Veränderungen erfährt. Ebenso soll die Frage beantwortet werden, wie sich die Entwicklung bei den Parlamentarischen Initiativen erklären lässt und welche Faktoren über Erfolg oder Misserfolg von Parlamentarischen Initiativen entscheiden.

Dieses Projekt wird mitfinanziert durch die Parlamentsdienste der Eidgenössischen Bundesversammlung.